Praxisanleitung
Weiterbildung im Gesundheitswesen
Entsprechend den Vorgaben der Gesetzgeber muss die praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung durch eine geeignete Pflegefachkraft begleitet werden. Praxisanleitern und -anleiterinnen verbinden die Pflegeschule mit den Pflegeeinrichtungen, stehen im Kontakt mit den Lehrern der Pflegeschulen und unterstützen die Auszubildenden während der praktischen Einsätze bis hin zur praktischen Abschlussprüfung und sichern somit die Qualität in der Pflegeausbildung.
Die Praxisanleitung dürfen nur Personen übernehmen, die eine entsprechende berufspädagogische Weiterbildung bestanden und das Zertifikat Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterin erworben haben.
Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen müssen eine kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.