Die Qualifizierung zur Geprüften Fachkraft (m/w/d) zur Arbeits- und Berufsförderung beinhaltet die Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung (SPZ).
Die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll
- personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen
- die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln oder erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln
- den Übergang behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und behinderte Menschen bei diesem Übergang begleiten. (GFABPrV, § 1, Abs. 3)
Ausbildungsinhalte
Auf der Grundlage der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsver-ordnung (GFABPrV) werden folgende Handlungsbereiche vermittelt:
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten. (GFABPrV, § 3)
Zugangsvoraussetzungen
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf
oder
b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis - ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder - eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.Über weitere Zugangsvoraussetzungen beraten wir Sie gern.
Auf der Grundlage der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsver-ordnung (GFABPrV) werden folgende Handlungsbereiche vermittelt:
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten. (GFABPrV, § 3).
Ausbildungsdauer
Die Fortbildung erfolgt als berufsbegleitende Maßnahme über 2 Jahre (alle 2 Module) mit einem Unterrichtstag in der Woche
Bewerbungsanschrift:
EBG gGmbH
Fach- und Berufsfachschulzentrum Halle
Gutenbergstraße 15
06112 Halle
Ansprechpartnerin:
Frau Elke Böhning
e.boehning@ebg.de
Fon: 03 45. 1 20 23 59