Finanzierungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie

Wir zeigen Ihnen lediglich die Möglichkeiten auf. Bei dem Großteil der abgebildeten Vorschläge handelt es sich nicht um Pflichtleistungen.

Und noch ein guter Tipp:
Sprechen Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber auf weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen an. Oft eröffnen sich in einem persönlichen Gespräch ganz neue Ansätze und Wege.

Eine gute Nachricht für alle Bildungshungrigen: Es gibt Unter­stützung und Geld vom Staat. Der Bund hat diverse Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung für Eingliederung sowie Aus- und Weiterbildungen. Auch einige Bundesländer „spendieren“ Zuschüsse für eine Vielzahl von Angeboten des Europäischen Bildungswerks. Doch nicht nur die (zukünftigen) Arbeitnehmer profitieren: Es gibt darüber hinaus ebenfalls Zuschüsse für Arbeitgeber. Gänzlich ist es jedoch wichtig, einen Überblick auf die Förderleistungen sowie deren Konditionen zu erhalten, denn es gelten diverse Alters- oder auch Einkommenskriterien. Um sich so schnell wie möglich durch den Dschungel der Perspektiven zu hangeln, haben wir für Sie auf dieser Seite Fördermöglichkeiten von Bund und Land zusammengestellt und aufgelistet.


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SchülerBAföG

Für WEN?

Schüler ab der 10. Klasse von:
I Gymnasium, Gesamtschule, Hauptschule
I Abendhauptschule, Abendrealschule
I Abendgymnasium, Kolleg
I Fachschule zur Berufsausbildung
I Berufsfachschule zur Berufsausbildung
I Berufsaufbauschule nach Berufsausbildung
I Fachoberschule nach Berufsausbildung

Wofür?

I berufsqualifizierender Abschluss oder ein weiterführender Schulabschluss, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt
I Ausbildungen im dualen System der Berufsausbildung werden nicht gefördert
I Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen : 735,00 €/Monat
I Abendgymnasien, Kollegs, weiterführende Fachschulen: 708,00 €/Monat
I Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, weiterführende Fachoberschulen : 673,00 €/Monat
I Berufsfachschulen: 590,00 €/Monat
I Allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse, Fachschulen, Fachoberschulen: 590,00 €/Monat
Freibeträge Eltern:
Eltern verheiratet oder verpartnert und zusammenlebend max.: 1.715,00 €
Elternteil alleinstehend max.: 1.145,00 €

Kontakt

www.bafög.de
Telefon: 08 00. 2 23 63 41

Teilhabechancengesetz

Für WEN?

Personen über 25 Jahre und
länger als 6 Jahre arbeitslos

Wofür?

100% Arbeitsentgelt für 2 Jahre
für den Arbeitgeber
3. Jahr = 90%
4. Jahr = 80%
5. Jahr = 70%
beschäftigungsbegleitende
Betreuung „Coaching“
Möglichkeit von zusätzlichen
Qualifizierungsmaßnahmen

Für Wen?

Personen über 25 Jahre und
die letzten 2 Jahre arbeitslos

Wofür?

75% Arbeitsentgelt für 1 Jahr
für den Arbeitgeber
2. Jahr = 50%
beschäftigungsbegleitende
Betreuung „Coaching“
Möglichkeit von zusätzlichen
Qualifizierungsmaßnahmen
Nachbeschäftigungspflicht
des Arbeitgebers: 6 Monate

Kontakt

I Bundesagentur für Arbeit
I Jobcenter
www.arbeitsagentur.de
www.jobcenter.de

Qualifizierungschancengesetz

Für WEN?

I Betroffene von Strukturwandel
I Auszubildende und Lernende von Engpassberufen (z.B. Erzieher/Altenpfleger)
I keine Berufsanfänger

Wofür?

I Weiterbildungen beim Europäischen Bildungswerk
I für Betriebe: Kurskosten
< 10 Mitarbeiter = 100 %
< 250 Mitarbeiter = 50%
> 250 Mitarbeiter = 25%
I Weiterbildungskosten & Zuschüsse an Arbeitgeber

Kontakt

I Bundesagentur für Arbeit
I Jobcenter
www.arbeitsagentur.de
www.jobcenter.de

Bildungsgutschein

Für WEN?

I Arbeitslose
I Beschäftigte
I Berufsrückkehrer
I von Arbeitslosigkeit Bedrohte

Wofür?

I berufliche Weiterbildung
I Nachholen von Berufsabschlüssen
I Weiterbildungskosten zu 100%
I Kinderbetreuungskosten
I Fahrt zum Kursort
I weiterführendes Arbeitslosengeld

Kontakt

I Bundesagentur für Arbeit
I Jobcenter
www.arbeitsagentur.de
www.jobcenter.de

AufstiegsBAföG

Für WEN?

I Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer, Selbstständige, Arbeitslose
I ggf. Studienabbrecher & Abiturienten
Voraussetzung: abgeschlossene Erstausbildung
– Lehrgänge = min. 400 Stunden
– erstrebter Abschluss – ÜBER Niveau von: Facharbeiter, Gesellen oder Gehilfenprüfung oder über Berufsfachschulabschluss

Wofür?

I Vorbereitung zu Fortbildungsabschlüssen wie z.B.: Meister, Techniker, Betriebswirt
I Mix aus Darlehen & Zuschüssen – Kursgebühren bis 15.000,00 € (40% Zuschuss, 60% Darlehen)
I zusätzlich: Zuschüsse & Darlehen für Lebensunterhalt nach erfolgreicher Abschlussprüfung: auf Antrag bis zu 40% des Restdarlehens entfallen

Kontakt

Ämter für Ausbildungsförderung
www.aufstiegs-bafög.de

Weiterbildungsstipendium

Für WEN?

Personen unter 24 Jahren mit:
I abgeschlossener Berufsausbildung
I Abschlussnote: 1,9 und besser
I Arbeitnehmer, Selbstständige
I Arbeitslose
(wenn diese dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen, Bestätigung durch AfA)

Wofür?

I fachbezogene berufliche Weiterbildung z.B. Handwerksmeister, Techniker
I fachübergreifende Weiterbildungen z.B. Sprach & Rethorikkurse
I 7.200,00 € verteilt auf 3 Jahre
I Eigenanteil 10 %
I Erstattung von Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmitteln & Fahrten
I zusätzlich: 250,00 € „IT – Bonus“ zur Anschaffung eines Rechners

Kontakt

Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Stiftung Begabtenförderung
www.weiterbildungsstipendium.de

Land Sachsen-Anhalt

Weiterbildung Betrieb

Für WEN

I Unternehmen, Selbststständige, Einrichtungen d. privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die Beschäftigte qualifizieren

Wofür

I betriebliche Weiterbildung
I Zusatzqualifikation für Azubis
I Personal & Organisationsentwicklung ab 10 Beschäftigte
I bis 60 % Zuschuss für Unternehmen bis 249 Mitarbeitern
I Erhöhung d. Zuwendung um 10 % für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten
I um 20 % bei Vorhaben für:
⋅ältere Beschäftigte (ab 55 Jahren)
⋅gering Qualifizierte oder geringfügig Beschäftigte
⋅Menschen mit anerkanntem Grad der Behinderung
oder Migrationshintergrund
⋅Alleinerziehende oder Berufsrückkehrer
I max. Förderung (Betriebe <250 Beschäftigte) = 80 %
für Maßnahmen über 1.000 €

Kontakt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de
Telefon: 08 00. 5 60 07 57

Weiterbildung direkt

Für WEN

I Arbeitnehmer unter 4.575,00 € Bruttoeinkommen
I Arbeitslose ohne Leistungsbezug durch Arbeitsagentur/Jobcenter (ALG I / II)
I Berufsrückkehrer
I Azubis in Betrieben (über 18 J.)
I Berufsfachschüler

Wofür

I Arbeitnehmer & Arbeitslose für Weiterbildungen über 1.000,00 €
I Azubis: für Weiterbildungen über 500,00 €
I Azubis: für Zusatzqualifikationen (zusätzlich zu Ausbildungsinhalten) bis 3.000,00 €
I Übernahme der Kosten zwischen 60 % und 90%, inkl. Fahrtkosten & Kinderbetreuung (Fördermaßnahme muss bis 30.06.2022 abgerechnet sein, dann neues Förderprogramm)
I Rest bis zu 25.000,00 €
I Dauer: bis zu 4 Jahre

Kontakt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de
Telefon: 08 00. 5 60 07 57

Land Brandenburg

Bildungsscheck

Für WEN

I Arbeitnehmer Hauptwohnsitz in Brandenburg
I auch: befristete Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Wofür

I berufliche Weiterbildung inkl. Prüfungsgebühren
I keine Qualifizierung zu Berufsabschlüssen AUßER: man ist vom AufstiegsBAföG ausgeschlossen
I 50 % der Weiterbildungskosten
I max. 3000,00 € Zuschuss
I Mindestkosten v. Kurs: 1.000,00 €

Kontakt

Investitionbank des Landes
Brandenburg
www.ilb.de
Telefon: 03 31. 6 60 22 00

Land Sachsen

Weiterbildungsscheck, individuell

Für WEN

I Arbeitnehmer, Azubis
I Berufsfachschüler, geringfügig Beschäftigte, Berufsrückkehrer
I Wiedereinsteiger
I Arbeitslose ohne Bezug sowie Arbeitsuchende

Wofür

I berufliche Weiterbildungen
I Zuschüsse für externe Bildungsdienstleister (EBG)
50%–80% der Kurskosten
förderfähige Kosten bei Arbeitnehmern:
min. 1.000,00 €
andere Personengruppen:
mindestens 300,00 €

Kontakt

Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de
Telefon: 03 51. 4 91 00